2023 datierten Formular meldete er den Fall als kostenintensiven Unterstützungsfall beim Kantonalen Sozialdienst an. Den in diesem Rahmen ausgewiesenen Kosten im Umfang von Fr. 245'525.21 lagen unter anderem Rechnungen aus dem Zeitraum vom 27. Januar 2021 bis zum 16. November 2021 zugrunde. Der Kantonale Sozialdienst lehnte die Anmeldung mit Entscheid vom 28. Januar 2025 ab, weil die Rechnungen im Kalenderjahr 2021 fällig geworden und dementsprechend dem Kalenderjahr 2021 zuzuordnen seien und weil die Frist zu deren Geltendmachung im Rahmen des Teilpoolings bei Einreichung des Gesuchs am 15. März 2023 bereits verwirkt gewesen sei.