Die auf den 14. März 2023 datierte Anmeldung eines kostenintensiven Unterstützungsfalles im Sozialhilfefall A._____ der Sozialen Dienste Q._____ wird durch den KSD zurückgewiesen. 2. Die Einwohnergemeinde der Stadt Q._____ stellte mit Verwaltungsbeschwerde an das DGS vom 3. März 2025 folgende Anträge: 1. Die Beschwerde sei als Sprungbeschwerde dem Verwaltungsgericht zur Behandlung zu überweisen. 2. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschluss vom 28. Januar 2025 des Kantonalen Sozialdienstes aufzuheben.