Hervorzuheben ist jedoch, dass – soweit aus den Akten ersichtlich – in erster Linie seine Ex-Ehefrau und die gemeinsamen Kinder in den letzten rund 15-20 Jahren die stabilisierende Komponente im Leben des Beschwerdeführers darstellten. So hat der Beschwerdeführer vor dem Kennenlernen seiner Ex-Ehefrau in nicht unerheblichem Ausmass Drogen konsumiert und war mehrere Jahre auf Sozialhilfe angewiesen. Erst nachdem die Eheleute zusammengezogen waren, hatte sich der Beschwerdeführer auch um eine Ausbildung resp. um eine Erwerbstätigkeit bemüht.