Die nach dem Strafvollzug beim Beschwerdeführer zu erwartenden Lebensverhältnisse wirken sich insgesamt eher negativ auf die Legalprognose aus. Zwar kann aufgrund seines Vorlebens davon ausgegangen werden, dass es ihm auch in Zukunft gelingen wird, seinen Lebensunterhalt mit Temporär-Jobs zumindest zeitweise wieder selbständig zu finanzieren. Hervorzuheben ist jedoch, dass – soweit aus den Akten ersichtlich – in erster Linie seine Ex-Ehefrau und die gemeinsamen Kinder in den letzten rund 15-20 Jahren die stabilisierende Komponente im Leben des Beschwerdeführers darstellten.