In Bezug auf die Arbeitssituation gab der Beschwerdeführer im forensischpsychiatrischen Gutachten vom 27. Oktober 2023 an, dass er sofort eine Arbeitsstelle als Sales Manager im Immobilienbereich bei einem Kollegen antreten könne, da er über viel Bauerfahrung verfüge. Zudem wolle er sich auch wieder eine eigene Firma aufbauen (VA act. 07/119). Auch dem seiner Eingabe vom 5. April 2025 beigelegten "Plan nach Haft" ist zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer – sobald er wieder eine eigene Woh- - 29 -