Die zweite Tochter habe den Besucherraum nach wenigen Minuten wieder verlassen. Hinzu kommt, dass die Ex-Ehe- frau im Jahr 2023 eine Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer eingereicht hatte, nachdem dieser seiner Ex-Ehefrau, deren neuen Partner sowie den beiden Töchtern wiederholt Drohbriefe geschrieben hatte. Neben regelmässigen Besuchen seiner Mutter hat der Beschwerdeführer zweimal Besuch von seinem Onkel und seiner Tante sowie je einen Besuch von zwei in Deutschland lebenden Freunden sowie von seiner Ex-Schwieger- mutter erhalten (VA act. 05/038; 07/085).