Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass der Beschwerdeführer gewisse therapeutische Fortschritte erzielt hat. Er zeigt jedoch weiterhin ein anhaltendes Dominanzstreben. Wenn seine Erwartungen nicht erfüllt werden, reagiert er gekränkt und impulsiv und zeigt Gewaltbereitschaft (Sachbeschädigung und Drohungen). Vor diesem Hintergrund erscheint das positive Vollzugsverhalten in einem wesentlichen Umfang als Anpassungsverhalten. An der Störung der Sexualpräferenz konnte zudem therapeutisch noch kaum gearbeitet werden, weil der Beschwerdeführer die deliktische Relevanz dieser Störung nicht zu erkennen vermag.