Zusammenfassend hat sich der Beschwerdeführer im Vollzug überwiegend korrekt verhalten. Der Schlag gegen das Whiteboard am 24. September 2024 im Rahmen der Therapiesitzung lässt jedoch auf eine weiterhin gesteigerte Gewaltbereitschaft schliessen. Das überwiegend korrekte Verhalten des Beschwerdeführers im Strafvollzug hat zudem im vorliegenden Fall nur beschränkte Aussagekraft bezüglich seiner Bewährungsprognose, weil sich das Rückfallrisiko beim Beschwerdeführer vor allem in einer Paarbeziehung aktualisieren könnte und er während des Strafvollzugs (natur- - 28 -