Dem Vollzugsbericht vom 22. März 2023 (VA act. 05/034 ff.) ist darüber hinaus zu entnehmen, dass es am 3. Januar 2023 auch im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit zu einer Disziplinierung gekommen ist. So habe es im Rahmen seiner Tätigkeit im Hausdienst Probleme gegeben, da die Sichtweise des Beschwerdeführers von Hygiene und Sauberkeit nicht zu den Standards des Hausdienstes gepasst hätten. Bei einer diesbezüglichen Konfrontation sei es zu einem heftigen Wortwechsel gekommen, woraufhin das Arbeitsverhältnis mit ihm aufgelöst worden sei.