Dem Beschwerdeführer wurde im Vollzugsbericht der JVA Lenzburg vom 4. November 2024 (VA act. 05/82 ff.) zusammenfassend ein wechselhaftes und nicht immer unproblematisches Vollzugsverhalten attestiert. Auch wenn er den Anordnungen grundsätzlich Folge leiste und sich an die Hausordnung halte, zeige er seine Unzufriedenheit deutlich und versuche, Ansprüche seinerseits, die er für berechtigt halte, energisch sowohl mündlich als auch schriftlich bei zahlreichen Empfängern und zuständigen Stellen einzufordern. Es sei aber auch zu einer Disziplinierung aufgrund einer Sachbeschädigung gekommen (siehe vorne Erw. II/3.2). Dem Vollzugsbericht vom 22. März 2023 (VA act.