das Verhalten in Situationen bedeutsam, die dem normalen Leben ähnlich sind. Das blosse Wohlverhalten im Strafvollzug darf nicht ohne weiteres als prognostisch positiv gewertet werde. Soweit dieses reines Anpassungsverhalten darstellt, ist es sogar prognostisch negativ zu werten. Einwandfreies Verhalten in der Vollzugsinstitution spricht genauso wenig für eine positive Bewährungsprognose wie schlechtes Vollzugsverhalten für eine negative. Das Verhalten im Vollzug ist als Gesamtheit und mit Berücksichtigung seiner Entwicklung im Zeitverlauf in die Prognose einzubeziehen.