Zusammenfassend anerkennt der Beschwerdeführer zwar mittlerweile das Sexualdelikt, jedoch leugnet er nach wie vor einen Zusammenhang zwischen dem Sexualdelikt und seiner paraphilen Störung und zeigt keine Einsicht in die diagnostizierte Störung seiner Sexualpräferenz. Infolgedessen war es dem Beschwerdeführer auch noch nicht möglich, entsprechende Risikomanagement-Strategien zu entwickeln, um die Gefahr eines Rückfalls zu senken. Dies ist prognostisch klar negativ zu werten.