In Übereinstimmung mit dem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 27. Oktober 2023 stützt sich die negative Legalprognose im Therapieverlaufsbericht vom 3. Dezember 2024 in erster Linie auf die Leugnung des Sexualdelikts. Dass der Beschwerdeführer das Sexualdelikt nicht als solches annehmen konnte, hat bereits die frühere Therapeutin im Therapieverlaufsbericht vom 21. September 2023 dargelegt, dies jedoch mit einer anderen Wertung in die Legalprognose mitaufgenommen. Dass dies im aktuellen Therapieverlaufsbericht anders gesehen wird, ist u.a. Ausdruck der subjektiven Bewertung des Therapeuten und nicht zu beanstanden.