Dass die Therapiebeziehung seit dem Therapeutenwechsel konfliktbehaftet war, wird im aktuellsten Therapieverlaufsbericht ausführlich dargelegt. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers wird darin jedoch weder die bisherige Arbeit mit der früheren Therapeutin noch die dadurch erzielten therapeutischen Fortschritte in Frage gestellt. In Übereinstimmung mit dem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 27. Oktober 2023 stützt sich die negative Legalprognose im Therapieverlaufsbericht vom 3. Dezember 2024 in erster Linie auf die Leugnung des Sexualdelikts.