Bezüglich der ungünstigen Legalprognose bestehen keine relevanten Unterschiede zwischen dem Gutachten von Dr. med. habil. B._____ und dem Therapiebericht vom 3. Dezember 2024. Dass die Legalprognose heute schlechter ausfällt als in den Therapieverlaufsberichten vom 14. September 2022, 16. März 2023 und 21. September 2023 lässt sich einerseits mit der veränderten Diagnose und andererseits mit der Tatsache begründen, dass sich der Beschwerdeführer immer wieder auf Erinnerungslücken berief, was die Analyse des Deliktmechanismus erschwerte.