_, welche auch von der KoFako und den aktuellen Therapeuten nicht in Zweifel gezogen wird. Die diesbezügliche Abweichung gegenüber dem Fachbericht vom 21. September 2023 wird im Gutachten von Dr. med. habil. B._____ überzeugend begründet und ist ohne weiteres nachvollziehbar, da es im Rahmen der Therapie bis heute nicht möglich war, eine ausführliche Sexualanamnese zu erheben. Das Dominanzstreben des Beschwerdeführers steht dieser Diagnose nicht entgegen, wird doch im Gutachten von Dr. med. habil.