je mit Hinweisen). Für den Aussagehalt eines medizinischen Gutachtens kommt es grundsätzlich nicht auf die Dauer der Untersuchung an; massgebend ist in erster Linie, ob die Expertise inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig ist (Urteil des Bundesgerichts 8C_942/2009, Erw. 5.2 vom 29. März 2010 mit Verweis auf die Urteile des Bundesgerichts 9C_1013/2008 vom 23. Dezember 2009, Erw. 5.3.3 und 9C_55/2009 vom 1. April 2009, Erw. 3.3 mit Hinweisen).