Die vom Beschwerdeführer im Beziehungsverhalten gezeigten Grenzverletzungen, seine erhöhte Kränkbarkeit, sein Dominanz- und Machtstreben, würden unbehandelt weiter ein erhöhtes Risiko darstellen. Seine geringe Frustrationstoleranz und die mangelnden Fähigkeit, Konflikte produktiv zu bearbeiten, würden das Risiko erhöhen, dass es erneut zu destruktiven Handlungen kommen könne. - 25 -