Zur Risikobeurteilung wurde wiederum die Dittmann-Liste herangezogen. Auch dieses Mal wurde im Bericht ausführlich darauf hingewiesen, dass die mit diesem Instrument vorgenommene Beurteilung und die als Ergebnis erzielten Werte stets Ausdruck des individuellen Bewertungsvorgangs des jeweiligen Anwenders seien. Die Ergebnisse könnten daher weder eine umfassende einordnende Gesamtanalyse eines Falles noch ein foren- sisch-psychiatrisches/psychologisches Gutachten ersetzen. Im Gegensatz zu den bisherigen Therapieverlaufsberichten wird dem Beschwerdeführer in diesem Bericht im Rahmen einer Gesamtbeurteilung eine ungünstige Prognose gestellt.