Auf seine Annonce auf einer Internetseite für Brieffreundschaften mit Inhaftierten ("Jail Mail") angesprochen, habe er diese heruntergespielt und darauf verwiesen, dass diese nicht exklusiv an Frauen gerichtet sei, was überprüfbar jedoch nicht der Wahrheit entsprochen habe. Die Thematisierung künftiger Beziehungen und Ausgestaltung derer hätten in den Gesprächen wiederholt dazu geführt, dass der Beschwerdeführer seine Kriterien für eine Beziehung genannt oder auf seine schriftlich festgehaltenen Merkmale für eine gute Beziehung verwiesen habe. Dieses "Manual" habe u.a.