In Bezug auf künftige Beziehungssituationen sei eine Brieffreundschaft zu einer Frau aus Deutschland kurz gestreift worden, wobei der Beschwerdeführer angegeben habe, sich aufgrund der aktuellen Situation nicht fest binden zu wollen. In weiteren Gesprächen habe er angegeben, kein Interesse an einer Beziehung zu einer Frau zu haben. Auf seine Annonce auf einer Internetseite für Brieffreundschaften mit Inhaftierten ("Jail Mail") angesprochen, habe er diese heruntergespielt und darauf verwiesen, dass diese nicht exklusiv an Frauen gerichtet sei, was überprüfbar jedoch nicht der Wahrheit entsprochen habe.