Obwohl es grundsätzlich positiv sei, dass der Beschwerdeführer diese Handlung einräume, zeige der Text in seinen detaillierten, teils abwertenden Ausführungen jedoch auch überaus deutlich, dass der Beschwerdeführer seine Tat durch äussere Umstände, Kränkungen und vermeintliche Provokationen der Partnerin rechtfertige. Dabei wechsle er zwischen der Leugnung von Eigenverantwortung, der Hervorhebung seiner Opferrolle und manipulativen Aussagen, die seine problematische Beziehungsgestaltung relativieren sollten, ab. - 24 -