Als die Therapeutin dem Beschwerdeführer entgegengehalten habe, dass sie keine intrinsische Veränderungsmotivation erkennen könne und einem Therapieabbruch nicht entgegenstehe, habe das den Beschwerdeführer auffallend in eine emotionale Aufruhr versetzt, welche dann mit dem Schlag in das Whiteboard geendet habe. In einem ebenfalls auf den 24. September 2024 datierten Schreiben habe der Beschwerdeführer angegeben, das Deliktgeschehen nun umfassend und wahrheitsgemäss zu schildern. Insbesondere habe er in der Art eines "Geständnisses" geschrieben, dass er – nachdem er die Geschädigte gewürgt habe – mit einem Finger in deren Vagina eingedrungen sei.