Im Rahmen der Therapiesitzung vom 24. September 2024 habe sich dann ein Verhalten gezeigt, das strukturelle Ähnlichkeiten zum Deliktverhalten aufweise: Der Beschwerdeführer habe im Verlauf der therapeutischen Sitzung mehrfach den Sinn und Zweck der deliktorientierten Therapie in Frage gestellt und die Therapeutin mit einem möglichen Abbruch der Therapie konfrontiert. Als die Therapeutin dem Beschwerdeführer entgegengehalten habe, dass sie keine intrinsische Veränderungsmotivation erkennen könne und einem Therapieabbruch nicht entgegenstehe, habe das den Beschwerdeführer auffallend in eine emotionale Aufruhr versetzt, welche dann mit dem Schlag in das Whiteboard geendet habe.