Hinsichtlich einer erneuten Deliktanalyse habe sich der Beschwerdeführer abwehrend gezeigt. Er habe die Schändung negiert und sich beleidigend über den Gutachter und die Diagnose einer Somnophilie geäussert. In der Auseinandersetzung mit dem Tatgeschehen habe der Beschwerdeführer keine emotionale Tiefe erkennen lassen, viel mehr habe er seine Handlungen rationalisiert und externalisiert sowie die Mitschuld der Geschädigten an der "toxischen" Beziehung betont. Im Rahmen der Therapiesitzung vom 24. September 2024 habe sich dann ein Verhalten gezeigt, das strukturelle Ähnlichkeiten zum Deliktverhalten aufweise: