übernommen. Der Einstieg in die Weiterführung / Wiederaufnahme der Therapie habe sich dabei von Beginn an schwierig gestaltet, da sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt gestellt habe, die Therapie bereits erfolgreich abgeschlossen zu haben. In der Folge sei es in der Therapiebeziehung mehrfach zu Grenzüberschreitungen gekommen, da der Beschwerdeführer die Therapeutin trotz des klar geäusserten Wunsches nach Siezen bewusst geduzt habe. Den bewusst geäusserten Wunsch der Therapeutin bzw. ihre Abgrenzung habe er nicht akzeptiert, sondern habe diesen seiner eigenen Beurteilung als "albern" unterworfen.