Auch ausserhalb der Sitzungen habe der Beschwerdeführer ein Verhalten gezeigt, das dazu geeignet sei, eine therapeutische Arbeitsbeziehung zu verunmöglichen. Der Beschwerdeführer habe Anfang Dezember 2023 und Anfang März 2024 je ein Schreiben an diverse Adressaten verfasst, welche derbe, falsche oder mindestens verzerrte, diffamierende Äusserungen bezüglich des neuen Therapeuten enthielten. In der Folge habe Anfang April 2024 die Therapeutin Frau D._____ die Behandlung des Beschwerdeführers - 23 -