durch Trennungen begründe, erkläre Dr. med. habil. B._____ im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 27. Oktober 2023 die Tat hingegen als paraphile Handlung im Rahmen einer somnophilen Störung. Im Therapiebericht kommen die Fachpersonen demgegenüber zum Schluss, dass beiden oben genannten Gutachten die ausreichende Berücksichtigung eines Bedürfnisses nach Kontrolle und Dominanz, das in der Gewalttätigkeit und der Beziehungsgestaltung des Beschwerdeführers, aber eben auch in seinen Sexualvorlieben, deutlich werde, fehle. Der Beschwerdeführer sei als eine sehr narzisstisch strukturierte Persönlichkeit erlebt worden.