Im Bericht wird zunächst auf die unterschiedlichen Diagnosen in den Gutachten eingegangen. So sei dem Beschwerdeführer im Gutachten von Dr. med. C._____ vom 25. Februar 2021 eine intermittierende explosive Störung diagnostiziert worden. Dem forensisch-psychiatrischen Gutachten von Dr. med. habil. B._____ hingegen seien die Diagnosen der sonstigen Störung der Sexualpräferenz: Somnophilie und Dormaphilie sowie der dissozialen Persönlichkeitsakzentuierung zu entnehmen. Die über den gesamten Therapieverlauf vom Beschwerdeführer gezeigten Verhaltensweisen und Dynamiken in der Beziehungsgestaltung würden die Diagnose einer intermittierenden explosiven Störung grundsätzlich in