Eine Besserung der deliktfördernden Symptomatik hinsichtlich der Störung der Sexualpräferenz sei bisher nicht erkennbar. Die Fachkommission empfehle daher die Weiterführung der ambulanten Therapie, um Fortschritte in Bezug auf die deliktrelevante Störung der Sexualpräferenz zu erzielen und ein eigenständiges und verlässliches Risikomanagement zu etablieren. Sofern sich der Beschwerdeführer weiter bewähre und die therapeutische Behandlung fortgeführt werde, erachte die Fachkommission die Gewährung von begleiteten Vollzugsöffnungen für möglich.