somit bestehe auch noch keine Grundlage für die Erarbeitung eines eigenständigen deliktprotektiven Risikomanagements. Die dissozialen Persönlichkeitsanteile seien therapeutisch bearbeitet worden und hätten sich im eng betreuten und strukturierten Setting der Institution leicht abgeschwächt. Die Störung der Sexualpräferenz habe bisher noch nicht im Rahmen einer therapeutischen Behandlung bearbeitet werden können. Eine Besserung der deliktfördernden Symptomatik hinsichtlich der Störung der Sexualpräferenz sei bisher nicht erkennbar.