3.3.3.2.3. Die KoFako setzte sich in der Beurteilung vom 15. Januar 2024 (VA act. 08/026 ff.) ebenfalls mit den verschiedenen Diagnosen auseinander. Die Fachkommission kam dabei zum Schluss, dass die in den Gutachten von Dr. med. C._____ vom 20. November 2020 und 25. Februar 2021 gestellte Diagnose einer intermittierenden explosiven Störung nur schwer nachvollziehbar sei. In Anbetracht der begangenen Schändung und der vom Beschwerdeführer eingegebenen Suchbegriffe im Internet, welche unzweifelhaft eine Tatrelevanz aufweisen würden, erachtete die Fachkom- - 20 -