Aus psychiatrischer Sicht wird betont, dass zum aktuellen Zeitpunkt weder von einer stabilen therapeutischen Veränderung noch von einer gesicherten Risikoreduktion ausgegangen werden könne. Aufgrund der fortbestehenden Tatleugnung (bezüglich Schändung), der unzureichenden Einsicht in die paraphile Problematik und der hohen affektiven Reaktivität sei das Rückfallrisiko gegenwärtig als deutlich erhöht einzuschätzen. Vollzugsöffnungen oder gelockerte Haftbedingungen würden daher nicht empfohlen.