Die Berichte stellten Fortschritte in der Deliktbearbeitung in den Vordergrund, ohne ausreichend zu reflektieren, dass der Beschwerdeführer weiterhin jede Verantwortung für die sexualisierte Tatkomponente von sich weise. Dadurch werde der tatsächliche Stand der deliktorientierten Aufarbeitung überschätzt. Nach Auffassung des Gutachters beschränke sich der therapeutische Fortschritt bislang im Wesentlichen auf formale Mitwirkung und oberflächliche Einsicht in Aggressions- und Emotionsregulationsmechanismen, während eine genuine Auseinandersetzung mit der somnophilen Neigung und dem zugrundeliegenden Sexualverhalten nicht erkennbar sei.