Das Gutachten setzt sich kritisch mit den vorliegenden Therapieverlaufsberichten auseinander. Diese seien in ihrer Bewertung zu wohlwollend und vermittelten ein Bild eines weit fortgeschrittenen Therapieprozesses, das durch die eigenen Untersuchungsbefunde nicht gestützt werde. So werde etwa im Therapieverlaufsbericht vom 21. September 2023 lediglich festge- - 19 -