Die Legalprognose wird als deutlich ungünstig eingeschätzt. Trotz formal korrekter Therapiemitarbeit sei eine genuine Bearbeitung der deliktrelevanten Themen, insbesondere der somnophilen Neigung und der Tatmotivation, bislang nicht erfolgt. Der Beschwerdeführer verfüge derzeit über kein tragfähiges Risikomanagement, da sowohl Einsicht als auch Empathiefähigkeit gegenüber dem Opfergeschehen eingeschränkt seien. In zukünftigen Paar- und Trennungssituationen sei mit einer erhöhten Rückfallgefahr zu rechnen, insbesondere bei Kränkungen, Verlusten oder erneuter Alkoholintoxikation.