Die Exploration habe ein äusserlich angepasstes, jedoch inhaltlich defensives und kontrolliertes Verhalten des Beschwerdeführers gezeigt. Zwar verfüge er über sprachliche Gewandtheit und Selbststeuerung, vermeide aber systematisch eine vertiefte Thematisierung deliktrelevanter Aspekte. Seine Darstellung sei von Bagatellisierungen und Rationalisierungen geprägt, was auf ein noch immer eingeschränktes Störungs- und Verantwortungsbewusstsein hinweise.