Der Beschwerdeführer bestreite bis heute, eine Sexualstraftat begangen zu haben, und zeige keine Bereitschaft, den sexualisierten Tatanteil in seine Selbstreflexion einzubeziehen. Diese fortbestehende Leugnung wird im Gutachten als zentrales prognostisches Risiko hervorgehoben. Da eine authentische Deliktbearbeitung nur auf der Grundlage von Tat- und Verantwortungsanerkennung möglich sei, bleibe die Rückfallprävention derzeit unzureichend. Ohne eine aktive Auseinandersetzung mit der paraphilen Störung könne keine tragfähige Risikoreduktion erreicht werden.