3.3.3.2.2. Nachdem die KoFako in ihrer Beurteilung vom 24. Mai 2023 (VA act. 08/011 ff.) Zweifel an der Diagnose einer intermittierenden explosiven Störung gemäss Gutachten von Dr. med. C._____ geäussert und die Einholung eines neuen forensisch-psychiatrischen Gutachtens angeregt hatte, gab das AJV am 23. Juni 2023 ein neues Gutachten bei Dr. med. habil. B._____, Leitender Arzt Gutachtensstelle Forensik der PDAG und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Facharzt für Neurologie, in Auftrag.