Unverändert zum letzten Therapiebericht habe sich eine günstige Gesamtbeurteilung ergeben. Hinsichtlich erneuter Delinquenz würden weiterhin am ehesten Gewaltdelikte in psychosozialen Belastungssituationen, insbesondere in einer Partnerschaft und/oder Trennungssituation, erwartet. Dass der Beschwerdeführer die Schändung nicht als solche annehmen könne, habe keinen direkten negativen Einfluss auf seine Legalprognose.