Im Berichtszeitraum hätten Risikomanagementstrategien erarbeitet und Warnsignale für zukünftige potenzielle Risikosituationen definiert werden können. Anders als früher habe der Beschwerdeführer auch gelernt, mit Verlusten umzugehen. Er sei sich zudem bewusst, dass das Trinken von Alkohol als (dysfunktionale) Emotionsregulations-/Vermeidungsstrategie für ihn nicht mehr in Frage kommen dürfe. Der Beschwerdeführer könne sich zwar nach wie vor nicht vorstellen, die Schändung begangen zu haben, habe sich aber auf eine differenzierte Auseinandersetzung mit seiner Sexualität, Einstellungen dazu und seinem Sexualverhalten eingelassen.