Der Beschwerdeführer habe sich weiterhin formal zuverlässig, zugewandt und offen gezeigt. Er sei affektiv schwingungsfähig, emotional spürbar und arbeite durchgängig aktiv und interessiert mit. Innerhalb des aktuellen Berichtszeitraums seien die Sequenzen "Deliktanalyse" und "Deliktprävention" sowohl für das Gewalt- wie auch für das Sexualdelikt weitestgehend abgeschlossen worden.