Therapieverlaufsbericht vom 21. September 2023 Im Berichtszeitraum vom 2. März 2023 bis 28. August 2023 stützen sich die medizinischen Fachpersonen weiterhin auf das Gutachten von Dr. med. C._____ vom 25. Januar 2021 und auf die Risikoabklärung vom 16. März 2022. Zusätzlich wurde die im Rahmen eines Gesuchs um Vollzugsöffnung ergangene Beurteilung der Konkordatlichen Fachkommission (KoFako) vom 24. Mai 2023 miteinbezogen. Ein neues forensisch-psychiatrisches Gutachten befand sich zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung.