Zur Risikobeurteilung wurde wiederum die Dittmann-Liste herangezogen. Dieses Mal wurde im Bericht jedoch ausführlich darauf hingewiesen, dass die mit diesem Instrument vorgenommene Beurteilung und die als Ergebnis erzielten Werte stets Ausdruck des individuellen Bewertungsvorgangs des jeweiligen Anwenders seien. Die Ergebnisse könnten daher weder eine umfassende einordnende Gesamtanalyse eines Falles noch ein foren- sisch-psychiatrisches/psychologisches Gutachten ersetzen. Unverändert zum letzten Therapiebericht habe sich eine günstige Gesamtbeurteilung ergeben.