Im Berichtszeitraum sei es zu zwei disziplinarischen Zwischenfällen gekommen. Zum einen sei der Beschwerdeführer im Januar 2023 von der Arbeit freigestellt worden. Diesbezüglich wird im Bericht jedoch darauf verzichtet, den Vorfall weiter auszuführen. Es wird lediglich festgehalten, dass die Situation in der Therapie besprochen worden sei. Zum anderen sei der - 16 - Disziplinarverfügung vom 27. Februar 2023 zu entnehmen, dass die abgenommene Urinprobe ein positives Ergebnis auf THC ergeben habe. Der Beschwerdeführer habe angegeben, nicht konsumiert zu haben und deshalb eine B-Probe verlangt. Diese sei jedoch auch positiv gewesen.