Der Beschwerdeführer habe im Therapieverlauf mehrheitlich die Verantwortung für seine Gewalthandlung übernommen, habe aber auch immer wieder nach potentiellen Auslösern für den gewalttätigen Ausbruch gesucht, da er diesen als persönlichkeitsfremd empfinden würde. Er habe sich auch wiederholt abwertend über seine Ehefrau geäussert und ihr bezüglich des Verlaufs der Beziehung eine Mitverantwortung zugesprochen. Es sei deutlich geworden, dass der Beschwerdeführer insgesamt eine dissozial gefärbte Einstellung gegenüber Gewalt habe, dies insbesondere in akuten Bedrohungssituationen. Auch zeige sich ein gewisser Vergeltungsdrang in Alltagssituationen.