habt. In der Therapie habe der Beschwerdeführer mehrfach geäussert, mit seiner Frau Briefkontakt zu pflegen. Auf das Mitbringen der Briefe in die Therapie habe er jedoch trotz anderer Absprache verzichtet. Der Beschwerdeführer habe sich selbständig Gedanken dazu gemacht, welche potentiellen Risiken für erneute Gewaltdelikte bestehen könnten. Er habe auch wiederholt betont, für das Leben in Freiheit bereit zu sein, da er aus seinen Fehlern gelernt habe, er Vorkehrungen bzgl. seines Alkoholkonsums treffe und keine Integritätsverletzungen mehr zulasse.