Die Deliktanalyse habe im Berichtszeitraum nur sporadisch fortgeführt werden können, da der Beschwerdeführer Gedächtnislücken geltend gemacht oder sich emotional stark aufgewühlt gezeigt habe. Nichtsdestotrotz hätten sich hinsichtlich der Aufarbeitung und Entaktualisierung der deliktrelevanten Aspekte erste basale Entwicklungen gezeigt. Auch hätten problematische Beziehungsmuster aufgeweicht, defizitäre Verhaltens- und Kommunikationsmuster thematisiert und entsprechende Kommunikationskompetenzen aufgebaut sowie funktionale Verhaltens- und Emotionsregulationsstrategien vermittelt werden können.