Zusammenfassend erscheint das Vorleben des Beschwerdeführers geprägt von einer schwierigen Kindheit mit wiederkehrenden Trennungen zu Bezugspersonen. Im Erwachsenenalter zeigt sich ein unsteter Lebensstil, insbesondere in beruflicher Hinsicht. Zwar ist es dem Beschwerdeführer gelungen, ohne Ausbildung wiederholt eine Arbeitsstelle zu finden und so zumindest zeitweise selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Vor der - 13 -