Kurz nach den Geburten der beiden Töchter (Jg. 2009 und 2011) habe er geheiratet und seine Anstellung gekündigt. Er sei über längere Zeit arbeitslos gewesen und habe Sozialhilfe beziehen müssen. Im Jahr 2014 habe er beschlossen, eine eigene Gartenbau-Firma zu gründen. Einige Jahre lang habe er sich als selbständiger Einzelunternehmer erfolgreich durchsetzen können. Im Jahr 2019 hätten sich allerdings finanzielle Probleme angehäuft, was im November 2019 zum Konkurs geführt habe. Im Frühjahr 2020 habe sich der Beschwerdeführer deprimiert und antriebslos gefühlt und sei keiner Arbeit nachgegangen (VA act. 08/027 f.).